Sa. Dez 21st, 2024

Alte Elektrogeräte einfach im Supermarkt abgeben, egal wo sie gekauft wurden – und das soll funktionieren? Ja, sagt der Einzelhandel, die Geschäfte seien vorbereitet. Zu groß dürfen die Geräte allerdings nicht sein.

Ab dem 1. Juli wird es für Verbraucher in Deutschland deutlich einfacher, gebrauchte Elektrogeräte sachgerecht zu entsorgen. Denn dann müssen auch Supermärkte und Discounter ausgediente Wasserkocher, Rasierer oder Smartphones annehmen – egal ob sie bei ihnen gekauft wurden oder nicht. Den Weg zum oft abseits gelegenen kommunalen Recyclinghof oder zum Elektronikmarkt in der Innenstadt kann man sich dann sparen.

„Der Einzelhandel ist gewappnet und mit seinen Vorbereitungen auf der Zielgeraden. Alle werden pünktlich zum 1.7. mit Rücknahmesystemen starten und den Kunden möglichst einfach die Gelegenheit geben, ihre Elektroaltgeräte zurückzugeben“, sagte die für das Thema Nachhaltigkeit zuständige Geschäftsführerin des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Antje Gerstein, kurz vor dem Stichtag.

Auch die großen deutschen Lebensmittelhändler signalisierten bei einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur Startbereitschaft. Deutschlands größer Lebensmittelhändler Edeka verspricht: „Ab dem 1. Juli 2022 können unsere Kundinnen und Kunden Elektrogeräte in unseren Märkten abgegeben.“ Und Wettbewerber Rewe verriet sogar, wie das konkret in seinen Läden konkret aussehen soll: „Sie melden sich einfach an der Kassen, dann wird geprüft, ob das Gerät rücknahmewürdig ist.“ Die Geräte würden danach fachgerecht entsorgt. Das gleich gilt den Angaben zufolge auch für Netto und Penny, die Discounttöchter der beiden Handelsriesen.

Aldi verspricht ebenfalls eine „einfache und unkomplizierte Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten“ in allen Märkten in Deutschland, ebenso Lidl. Dort sollen Kunden die Altgeräte an der Kasse abgeben. „Das entspricht der vom Kunden gelernten Praxis, Waren umzutauschen oder im Rahmen unserer Garantieregelung zurückzugeben“, betonte das Unternehmen.

Rücknahme bei Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter
Hintergrund ist eine Neuregelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetztes. Sie verpflichtet ab dem 1. Juli auch Supermärkte und Discounter mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern, alte Elektrogeräte zurückzunehmen, wenn sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen. Um dies Anforderungen zu erfüllen, reichen schon elektrische Zahnbürsten im Angebot.

Konkret müssen die Händler künftig Altgeräte mit Abmessungen bis zu 25 Zentimeter Kantenlänge – also etwas Wasserkocher, Rasierer oder Smartphones – auch ohne Neukauf eines Geräts annehmen. Die Rücknahmepflicht ist allerdings auf drei Geräte pro Geräteart beschränkt. Bei größeren Geräten wie Computern oder Fernsehern besteht die Rücknahmepflicht nur beim Kauf eines neuen Geräts der gleichen Art.

Für den Abfallexperten Rolf Buschmann vom Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist die Neuregelung trotz solcher Einschränkungen ein Schritt in die richtige Richtung. „Es ist eine zusätzliche Vereinfachung für die Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagt er. Das sei wichtig. Denn: „Gerade bei den Elektrogeräten ist der Rücklauf bislang echt mäßig.“

Sammelquote verfehlt
Tatsächlich wurde die von der EU geforderte Sammelquote von 65 Prozent in Deutschland nach Angaben des Umweltbundesamtes zuletzt deutlich verfehlt: Erreicht wurden gerade einmal 44,3 Prozent. Auch 2020 dürfte sich daran nicht viel geändert haben, heißt es in der Branche. „Wir brauchen deshalb tatsächlich viel mehr Abgabemöglichkeiten im Handel“, sagt BUND-Experte Buschmann.

Der Handel sieht das natürlich etwas anders. „Die zusätzliche Belastung des Handels durch die Rücknahme von Altgeräten ist für viele Handelsunternehmen insgesamt erheblich“, klagte HDE-Geschäftsführerin Gerstein. Oft seien gerade in städtischen Lagen ohnehin nur kleine Lagerflächen vorhanden. „Wenn diese jetzt auch noch für die Lagerung von Elektroaltgeräten genutzt werden müssen, wird es vielerorts eng.

Von bella