So. Dez 22nd, 2024

Nach einem langen Flug zeigt der erschreckte Blick aufs Smartphone einen niedrigen Akku-Stand. Hier kann eine Powerbank schnell Abhilfe schaffen, sodass man nicht ohne Smartphone in einem anderen Land ankommt und sich gleich zurechtfindet. Unter welchen Voraussetzungen Sie eine Powerbank mit ins Flugzeug nehmen dürfen, erfahren Sie im Folgenden.

Powerbanks nur im Handgepäck
Aus Sicherheitsgründen dürfen Powerbanks nicht in Koffern transportiert werden, die im Gepäckabteil verstaut werden. Powerbanks sind eigentlich nichts anderes als mobile Lithium-Ionen-Akkus. Daher geht ein erhöhtes Brandrisiko von den Geräten aus. Im regulären Gepäckabteil können Brände nicht schnell genug entdeckt werden und es gibt dort keine ausreichenden Lösch-Kapazitäten. Deshalb müssen Sie eine Powerbank im Handgepäck mit sich führen – genauso wie alle anderen Geräte, in denen Lithium-Ionen-Akkus verbaut sind.

Alternativ können Sie ein Gepäckstück mit einer Powerbank auch als Gefahrgut aufgeben. Das ist aber nicht nur wesentlich teurer, sondern wird von einigen Fluggesellschaften auch schlichtweg abgelehnt. Besondere Vorsicht müssen Sie bei Koffern walten lassen, in die Powerbanks eingebaut sind. Entweder entfernen Sie das Gerät vorher oder Sie müssen mit den Konsequenzen leben: Falls in Ihrem als normales Gepäck aufgegebenen Koffer vom Flughafen-Personal eine Powerbank gefunden wird, kann es schnell vorkommen, dass das Gerät entsorgt wird oder der Koffer nicht mit auf Reisen geht.

Begrenzungen für Powerbanks im Handgepäck beachten

Es gibt verschiedene Begrenzungen in Bezug auf Powerbanks im Handgepäck. Diese hängen zum Teil von den Auflagen des Flughafens oder der Airline ab. So erlauben manche Fluggesellschaften nicht mehr als eine Powerbank pro Person. Andere Flughäfen bestehen darauf, dass elektronische Geräte wie Powerbanks über eine CE-Kennzeichnung verfügen. Die meisten Produkte, die nach europäischen Standards gefertigt sind, verfügen über eine derartige aufgedruckte Kennzeichnung.

Außerdem ist die Kapazität und Leistung wichtig, über die Ihre Powerbank verfügt. Generell gilt, dass Sie nur Powerbanks mit weniger als 100 Wh (Wattstunden) mitnehmen dürfen. Im Regelfall sind Powerbanks für Smartphones und Tablets nicht von dieser Regelung betroffen, sondern eher Geräte zum Laden von Laptops. Normalerweise ist die Leistung einer Powerbank aufgedruckt, sodass Sie schnell eine Zulässigkeit für den Flug überprüfen können. Zudem gilt die Faustregel:
1.000 mAh * 1 Volt = 1 Wh

Sollten die Wattstunden Ihrer Powerbank also nicht angegeben sein, können Sie diese aus den restlichen Daten berechnen.

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Von bella