So. Dez 22nd, 2024

Alte Handys und PCs gehören nicht in den Haus­müll. Wie Sie Ihr Mobil­telefon oder Ihren Elek­troschrott umwelt­gerecht entsorgen, verrät Ihnen unser Ratgeber.

Elek­tronik steckt in vielerlei Gerät­schaften, mit denen wir uns den Alltag erleich­tern oder die Frei­zeit gestalten – zum Arbeiten oder einfach zur Unter­haltung wird der PC genutzt, zum Tele­fonieren das Handy, hinzu kommen noch Fern­seher, Stereo­anlage etc. Der Markt bringt dabei ständig neue Hard­ware hervor und animiert entspre­chend, sich auch mit dem jeweils Neuesten in puncto Handy, Computer und weiterem einzu­decken. Ist ein Altgerät kaputt, lohnt sich nicht immer eine Repa­ratur, da diese in even­tuell teurer werden kann als der Kauf eines neuen Gerätes.

Mitt­lerweile hat es sich etabliert, bei Neuan­schaf­fungen zum Beispiel auf den Ener­giever­brauch zu achten: Hier freut sich nicht nur die Umwelt, sondern lang­fristig auch der Geld­beutel des Nutzers. Doch Neuan­schaf­fungen sind gleich­zeitig auch mit dem Problem der Entsor­gung von ausge­dienter Ware behaftet, wenn diese nicht noch verschenkt, verkauft oder gestiftet werden soll oder kann – dazu später mehr.

Hersteller in der Pflicht
Recy­cling ist ein komplexer und aufwen­diger Prozess und wird daher in eigens dafür ausge­legten Anlagen bewäl­tigt. Dies dient einer­seits der Rück­führung wieder­verwert­barer Mate­rialien in die Waren­zirku­lation und somit der Scho­nung natür­licher Ressourcen. Aber auch der Schutz der Umwelt vor toxi­schen und gefähr­lichen Stoffen wird ande­rerseits maßgeb­lich durch das Recy­cling geför­dert. Die Hersteller von elek­trischen und elek­troni­schen Geräten stehen daher zuse­hends unter Druck umwelt­gerecht und recy­celbar zu produ­zieren. Seit 2006 ist ihnen nicht nur unter­sagt bestimmte gefähr­liche Stoffe nicht weiter für ihre Produkte zu verwenden. Durch das Elek­troge­setz (ElektroG) aus demselben Jahr stehen die Elektronik­hersteller auch in der Pflicht defekte Geräte zurück­zunehmen und zu recy­clen oder eine fach­männi­sche Entsor­gung zu garan­tieren.

Elek­troschrott kostenlos abgeben
Damit die Hersteller ihrer Pflicht nach­kommen können, ist es notwendig, dass die defekten Geräte vom Verbrau­cher nicht im Haus­müll entsorgt werden. Doch vor allem Elektro-Klein­geräte wie Toaster oder Wasser­kocher landen allzu schnell wider­recht­lich im Rest­müll, was für den Verbrau­cher auch zu einem Bußgeld führen kann. Statt­dessen können Elek­troge­räte aus dem Haus­halt kostenlos bei kommu­nalen Sammel­stellen der Entsorger abge­geben werden. Einige Gemeinden stellen darüber hinaus spezi­elle Sammel­tonnen für die Elektro-Klein­geräte zur Verfü­gung. Da sich dieses Vorgehen aller­dings regional stark unter­scheidet, lohnt es sich im Vorfeld, beispiels­weise auf der Website des örtli­chen Entsor­gers, zu infor­mieren was in welche Müll­tonne geworfen werden darf und wo sich im Wohnort der nächste Recy­cling-Hof befindet. Für ausge­diente Batte­rien und Akkus finden sich zumeist Sammel­kisten, die in Super­märkten, Elek­tronik-Fach­geschäften oder anderen Orten aufge­stellt werden.

Reform des Elek­troge­räte­gesetzes
Mit dem Elek­troge­räte­gesetz vom Oktober 2015 sind zusätz­lich zu den kommu­nalen Entsor­gern auch Groß­handel und Fach­geschäfte verpflichtet, dem Verbrau­cher defekte Elek­troge­räte kostenlos abzu­nehmen. Hierbei können große Altge­räte (mit einer Kanten­länge über 25 cm) kostenlos abge­geben werden, sofern der Kunde ein neues, gleich­wertiges Produkt kauft. Was bisher bereits vor allem bei Kühl­schränken und Wasch­maschinen auf frei­williger Basis oder kosten­pflichtig in einigen Geschäften betrieben wurde, ist somit seither für den Verbrau­cher flächen­deckend kostenlos. Bei klei­neren Elek­troge­räten ist der Händler in jedem Fall verpflichtet für die Entsor­gung des Produkts zu sorgen, auch wenn der Verbrau­cher nicht vorhat, etwas zu kaufen. Ob noch ein Kassen­zettel für das Produkt exis­tiert, ist dabei irrele­vant. Zu beachten ist jedoch, dass die Annah­mepflicht nur für „große“ Händler gilt, die über eine Verkaufs­fläche von über 400 m² verfügen.

Ob Recy­clinghof oder Fach­geschäft, ange­nommen werden haus­halts­übliche Elektro-Altge­räte wie Unter­haltungs­elek­tronik, Handys, Computer, Drucker, Moni­tore, weiße Ware (Wasch­maschine, Kühl­schrank) und sogar Klima­geräte und Sonnen­bänke. Auch Klein­unter­nehmen wie Hand­werks­betriebe, Steu­erbüros oder Arzt­praxen dürfen Elektro-Altge­räte bei kommu­nalen Recy­cling­höfen entgelt­frei ablie­fern – aber nur solche, die „in Beschaf­fenheit und Menge mit in privaten Haus­halten anfal­lenden Altge­räten vergleichbar sind“, also die defekte Tastatur aus dem Sekre­tariat oder der kaputte Computer des Pfört­ners. Elektro-Altge­räte, die zum Beispiel Hand­werks­betriebe von Kunden zurück­nehmen, fallen nicht darunter und können auf diesem Wege nicht entsorgt werden.

Manche Umwelt­schutz-Orga­nisa­tion nimmt eben­falls alte Handys an (zum Teil in Koope­ration mit Mobil­funk­anbie­tern), um diese dann zu recy­clen oder weiter­zuver­kaufen und den Erlös (zum Teil) in gemein­nützige Projekte fließen zu lassen. Die Rück­gabe erfolgt hier zum Beispiel über Sammel­stellen der Orga­nisa­tionen, die Shops des Mobil­funk­unter­nehmens oder per Post. In den Geschäften von Mobil­funk­anbie­tern können Geräte zudem, auch unab­hängig von Projekten, entweder einfach abge­geben werden, oder der Kunde erhält einen Frei­umschlag, um sie einzu­schi­cken.

Prinzip: Vermeiden vor Verwerten vor Besei­tigen
Doch abseits der fach­gerechten Entsor­gung gibt es noch weitere Möglich­keiten, sich umwelt­freund­lich von Altge­räten zu trennen, wenn diese noch funk­tions­tüchtig sind. Auch wenn es sich um ein altes 08/15-Gerät handelt, kann der Verkauf einen Versuch wert sein, um noch den einen oder anderen Euro zu kassieren – im Internet gibt es hier natür­lich das altbe­kannte eBay (inklu­sive dem Klein­anzei­genmarkt für regio­nale Ange­bote, der vorher unter dem Namen kijiji bekannt war) sowie einzelne Konkur­renten als mögliche Verkaufs­platt­form. Wird die Ware ledig­lich zur Selbst­abho­lung ange­boten, redu­ziert sich zwar der Kreis poten­zieller Käufer, gerade in größeren Städten findet sich aber auf diesem Weg viel­leicht noch jemand, dem gänz­lich ohne eigenen Aufwand die Hard­ware verkauft werden kann – da kann sich der ursprüng­liche Besitzer auch über einen kleinen Betrag freuen. Mögli­cher­weise lohnt sich auch ein Blick auf Rück­kauf­portale. Klas­sische Alter­native zum Internet ist der Verkauf auf dem Floh­markt – wenn man denn daran Spaß hat – oder ein An- und Verkauf. Für manches richtig alte Handy kann der Preis zudem wieder steigen, weil manches Antik-Gerät viel­leicht schon als Sammler-Stück durch­geht.

Wenn die Hard­ware auf jeden Fall weg muss: Verschenken statt verkaufen
Simple und gute Alter­native: das alte Gerät einfach verschenken. Über­legen Sie, wer in Ihrem näheren oder weiteren Umkreis ein älteres, noch funk­tions­fähiges Gerät gebrau­chen könnte. Falls die ausge­musterte Hard­ware mit wenig Aufwand zum Laufen gebracht und benutzt werden kann, freuen sich zudem even­tuell soziale Einrich­tungen über Ihr Altgerät.

Ein abschlie­ßender Tipp: Wenn Sie alte PCs oder Handys loswerden wollen, achten Sie darauf, alle persön­lichen Daten zu löschen. Bei Daten­trägern gilt, dass sich zum Beispiel bei einer Forma­tierung mittels Windows-Bord­mitteln die alten Daten wieder herstellen lassen können – hier sollten dann die rich­tigen Löschwerk­zeuge genutzt werden, die Platten voll­ständig und rück­stands­frei löschen. Wie dies funk­tioniert, erfahren Sie im Ratgeber zum Löschen von Fest­platten und SSDs.

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Von bella