Brüssel – Ab dem 28. April tritt in der Europäischen Union eine weitreichende Änderung für den Laptop-Verkauf in Kraft. Eine neue Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates aus dem Jahr 2023 verpflichtet alle Hersteller, neu auf den Markt gebrachte Laptops ohne separates Netzteil auszuliefern, sofern die Käufer aus EU-Staaten stammen. Bereits bei Smartphones, Tablets und Kopfhörern gilt diese Regelung seit einiger Zeit – nun ziehen die Notebooks nach.
Ziel der Maßnahme ist die Reduzierung von Elektroschrott. Wie die EU-Kommission in einer Begründung hervorhebt, landen weltweit Millionen von Ladegeräten im Müll, obwohl sie noch funktionstüchtig sind. Oft liegen einem neuen Gerät ein oder sogar mehrere Netzteile bei, während das alte Ladegerät des Vorgängergeräts ungenutzt entsorgt wird. Mit der neuen Regelung sollen Verbraucher dazu angehalten werden, vorhandene Ladegeräte weiterzuverwenden. Gleichzeitig müssen alle Hersteller einheitliche USB-C-Anschlüsse verbauen, um die Kompatibilität zwischen unterschiedlichen Geräten sicherzustellen.
Bereits in den vergangenen Jahren hatten große Technologiekonzerne wie Apple reagiert. Das Unternehmen liefert iPhones schon länger ohne beiliegendes Ladegerät aus, und seit März dieses Jahres gilt dies auch für neuere MacBook-Modelle. Andere Hersteller wie Samsung, Huawei oder Dell waren teils langsamer, müssen sich nun aber ebenfalls an die Vorgabe halten.
Kritiker der Regelung bemängeln, dass Verbraucher im Einzelfall schlechter dastehen könnten. Wer keinen funktionierenden USB-C-Netzteil mit ausreichender Leistung besitzt, muss das Zubehör separat erwerben. Das kann insbesondere bei günstigen Einsteiger-Laptops eine versteckte Mehrbelastung bedeuten, denn die Ersparnis durch den Wegfall des Netzteils wird nicht immer an den Endkunden weitergegeben. Die EU-Kommission argumentiert dagegen, dass der Wettbewerb unter den Herstellern langfristig zu niedrigeren Preisen führen werde. Zudem sinke der Ressourcenverbrauch für die Produktion von Millionen überflüssiger Ladegeräte.
Praktisch bedeutet die Umstellung für Käufer: Ab dem 28. April muss beim Laptop-Kauf bewusst geprüft werden, ob bereits ein passendes Netzteil vorhanden ist. Wer sich unsicher ist, sollte auf die Leistungsangabe achten – die meisten Notebooks benötigen 65 Watt oder mehr. Diese Information findet sich meist auf der Unterseite des Geräts oder auf einem Etikett des alten Netzteils. Fehlt ein geeignetes Ladegerät, kann es separat nachgekauft werden. Experten raten, intakte Netzteile grundsätzlich aufzubewahren, solange sie noch nutzbar sein könnten.
Ein weiterer Aspekt ist die Möglichkeit, Laptops unterwegs über Powerbanks mit USB-C-Anschluss zu laden – eine flexible Alternative, wenn kein Netzteil zur Hand ist. Allerdings sollte die Powerbank genügend Leistung für den jeweiligen Laptop bereitstellen können, was bei leistungshungrigen Modellen nicht immer gegeben ist.
Die neue Regelung gilt für alle Laptops, die ab dem 28. April in den EU-Mitgliedsstaaten in Verkehr gebracht werden. Bereits produzierte Geräte, die sich noch im Handel befinden, dürfen vorerst mit Netzteil verkauft werden. Langfristig erwartet die EU eine deutliche Senkung des Elektroschrottaufkommens – erste Schätzungen gehen von einer Reduktion um mehrere tausend Tonnen pro Jahr aus. Ob sich die Hoffnungen erfüllen, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.