Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. Voraussetzung ist, dass die Ladenfläche größer als 800 m2 ist und die Läden selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen. Die neuen Regeln treten im Januar 2022 in Kraft
Geschäfte müssen kleine Geräte wie den ausgedienten Taschenrechner oder eine Powerbank auch annehmen, wenn sie anderswo gekauft wurden. Größere Geräte wie alte Fernseher können jedoch nur abgegeben werden, wenn ein neues Gerät gekauft wird – etwa, wenn ein Supermarkt im Rahmen einer Aktion Fernseher anbietet. Auch Online-Händler müssen den Elektroschrott kostenlos und unkompliziert zurücknehmen und recyceln.
Hintergrund ist, dass in Deutschland bisher weniger alte Elektrogeräte eingesammelt werden als eigentlich von der EU vorgeschrieben. Bürger sind verpflichtet, ihren Müll zu trennen – dazu gehört auch, dass Elektroschrott weder in den Restmüll noch in die gelbe Tonne oder den gelben Sack gehört. Allerdings kontrolliert niemand den Hausmüll, es droht keine Strafe.
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