{"id":2981,"date":"2019-06-27T14:29:22","date_gmt":"2019-06-27T14:29:22","guid":{"rendered":"http:\/\/akkusmarkt.de\/Blog\/?p=2981"},"modified":"2019-06-27T14:29:22","modified_gmt":"2019-06-27T14:29:22","slug":"wie-lange-darf-man-arbeiten","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/akkusmarkt.de\/Blog\/archive\/2981","title":{"rendered":"Wie lange darf man arbeiten?"},"content":{"rendered":"\n<p>Welche maximalen Arbeitszeiten sind heutzutage eigentlich zul\u00e4ssig? Denn die Zeiten, in denen die meisten Angestellten 35 Wochenstunden oder weniger arbeiten, sind lange vorbei.<\/p>\n\n\n\n<p>Die w\u00f6chentliche Arbeitszeit von Vollzeitbesch\u00e4ftigten liegt in Deutschland bei 43,5 Stunden und damit f\u00fcnf Stunden \u00fcber der vertraglichen Regelung. Dies best\u00e4tigte der erste \u201eArbeitszeitreport\u201c der Bundesanstalt f\u00fcr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), bei dem 20.000 Erwerbst\u00e4tige Ausk\u00fcnfte \u00fcber ihre Arbeitszeit gaben. Er ist 2016 erschienen. 2018 hat die Bundesanstalt eine Erg\u00e4nzung unter dem Titel &#8222;Arbeitswelt im Wandel&#8220; ver\u00f6ffentlicht. W\u00e4hrend etwas mehr als die H\u00e4lfte der Vollzeitbesch\u00e4ftigten f\u00fcr k\u00fcrzere Arbeitszeiten pl\u00e4diert, w\u00fcrden 35 Prozent der Teilzeitbesch\u00e4ftigten gerne mehr arbeiten.<\/p>\n\n\n\n<p>Die BAuA hat dar\u00fcber hinaus eine Checkliste Arbeitszeit ver\u00f6ffentlicht, mit der sich die Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit beurteilen und gestalten lassen sollen. Sie soll es vor allem Arbeitgebern und betrieblichen Interessenvertretern erm\u00f6glichen, eine an der Praxis ausgerichtete Einsch\u00e4tzung abzugeben, ob das in einem Unternehmen gew\u00e4hlte Arbeitszeitmodell den &#8222;Anforderungen einer menschengerechten Arbeitszeitgestaltung&#8220; entspricht oder eben nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Checkliste soll Unternehmen unter anderem dabei unterst\u00fctzen, Unterschiede zwischen den geplanten und den tats\u00e4chlichen Arbeitszeiten zu erfassen und gleichzeitig zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes entsprechen. Dazu werden beispielsweise folgende Punkte abgefragt:<br>Wie sieht es mit der Ausdehnung der t\u00e4glichen Arbeitszeit aus?<br>Werden die t\u00e4glichen und w\u00f6chentlichen Ruhezeiten eingehalten?<br>Werden Pausen gew\u00e4hrt und auch eingehalten?<br>Wie sieht es mit den Ausgleichszeitr\u00e4umen und dem gebotenen Grad der Flexibilit\u00e4t aus?<\/p>\n\n\n\n<p>Insgesamt umfasst die Checkliste 55 Fragen zu Arbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten, Arbeit an Sonn- und Feiertagen, Bereitschaftsdiensten, Schichtarbeit, Urlaub, Arbeitszeitkonten, Flexibilit\u00e4t und Belastung im Hinblick auf m\u00f6gliche Gef\u00e4hrdungen. Antworten lassen sich dabei nach dem Ampelschema geben. Neben der eigentlichen Checkliste im Excel-Format stellt die BAuA weitere begleitende Dokumente wie ein &#8222;Handbuch zur Gef\u00e4hrdungsburteilung Arbeitszeit&#8220; kostenlos zum Download zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\n\n\n<p>Welche maximale Arbeitszeit ist eigentlich gesetzlich zul\u00e4ssig?<br>In der Diskussion um l\u00e4ngere oder k\u00fcrzere Arbeitszeit stellt sich die Frage, welche maximale Arbeitszeit gesetzlich eigentlich zul\u00e4ssig ist. Darf man t\u00e4glich 8,5 Stunden arbeiten und ist eine Wochenarbeitszeit von 42,5 Stunden laut Arbeitszeitgesetz in einem Unternehmen \u00fcberhaupt m\u00f6glich?<\/p>\n\n\n\n<p>Das Arbeitszeitrecht gliedert sich in \u00f6ffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Regelungen auf. W\u00e4hrend Tarifvertr\u00e4ge und Arbeitsvertr\u00e4ge regelm\u00e4\u00dfig zivilrechtliche Bestimmungen dar\u00fcber enthalten, wie lange in einer bestimmten Branche oder in einem bestimmten Arbeitsverh\u00e4ltnis f\u00fcr ein bestimmtes Entgelt gearbeitet werden muss, legt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in \u00f6ffentlich-rechtlicher Hinsicht die H\u00f6chstgrenzen zul\u00e4ssiger Arbeitszeit fest. Der vorliegende Beitrag befasst sich daher nur mit der \u00f6ffentlich-rechtlichen Komponente.<\/p>\n\n\n\n<p>Was z\u00e4hlt als Arbeitszeit?<br>In einem Fachinterview verweist Alexander Bredereck, Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht von Bredereck + Willkomm Rechtsanw\u00e4lte in Berlin und Potsdam, zun\u00e4chst auf den Paragrafen 2 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Demnach ist die Arbeitszeit &#8211; wenig \u00fcberraschend &#8211; die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen und entscheidet sich im Grad der Beanspruchung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. So steht ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber voll und ganz zur Verf\u00fcgung oder bei Bereitschaftsdiensten auf Abruf bereit. Diese Einordnung h\u00e4lt der Arbeitsrechts-Experte f\u00fcr entscheidet, da Arbeitnehmer durch bestimmte zeitliche Grenzen \u00fcber das ArbZG gesundheitlich gesch\u00fctzt werden sollen.<\/p>\n\n\n\n<p>Weg- oder Anfahrtszeiten zwischen Arbeitsstelle und Wohnung der Arbeitnehmer sowie K\u00f6rperpflege z\u00e4hlen im Gegensatz zum An- und Ablegen vorgeschriebener Arbeitskleidung nicht zur Arbeitszeit. Auf letzteren Punkt hat auch die Rechtsschutz GmbH des DGB erneut hingewiesen: &#8222;Wenn ein Arbeitnehmer bei seiner T\u00e4tigkeit spezielle Dienstkleidung tr\u00e4gt, so muss er die Kleidung nicht schon zu Hause anziehen.&#8220; Dies sei ihm nicht zumutbar. Der DGB bezieht sich dabei auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts.<\/p>\n\n\n\n<p>Laut einer aktuellen Studie aus Gro\u00dfbritannien sollte bei vielen Arbeitnehmern auch die beim Pendeln verbrachte Zeit als Arbeitszeit angerechnet werden. Ein gro\u00dfer Teil der etwa 5.000 befragten Pendler erledige unterwegs bereits einen Teil ihrer t\u00e4glichen Arbeit. In Norwegen sei eine Anrechnung bereits f\u00fcr manche Mitarbeiter m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p>W\u00f6chentliche Arbeitszeit \u2013 Regelungen und Arbeitszeitgesetz<br>Nach \u00a7 3 S. 1 ArbZG darf die werkt\u00e4gliche Arbeitszeit von acht Stunden grunds\u00e4tzlich nicht \u00fcberschritten werden. Allerdings gelten als Werktage im Sinne des Arbeitszeitgesetzes alle Tage von Montag bis einschlie\u00dflich Samstag. Das hei\u00dft, dass bei allen Berechnungen im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes eine Sechs-Tage-Woche zu Grunde zu legen ist. Hieraus folgt weiter, dass ein Betrieb f\u00fcr die Berechnung der Arbeitszeit auch dann auf den sechsten Tag der Woche zur\u00fcckgreifen kann, wenn in dem jeweiligen Betrieb nur eine F\u00fcnf- oder gar Vier-Tage-Woche \u00fcblich ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Negative Auswirkungen zu langer Schichten<br>Erg\u00e4nzend dazu ist zu sagen, dass nicht nur nach Ansicht des Rationalisierungs- und Innovationszentrums der Wirtschaft e.V. in Hessen (RKW Hessen) nach etwa 8 Stunden Arbeitszeit die Konzentration und Leistungsf\u00e4higkeit erheblich abnehmen. Dadurch steige auch die Gefahr eines Unfalls. Das sei durch verschiedene Studien best\u00e4tigt worden. Dazu kommen Schmerzen im Bewegungsapparat, Probleme beim Einschlafen sowie Kopfschmerzen und Verdauungsst\u00f6rungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das RKW Hessen betont zudem die Bedeutung von Pausen. Sie helfen dem K\u00f6rper dabei, sich zu regenieren. Auch das Unfallrisiko lasse sich dadurch senken. Insbesondere die ersten Minuten einer Pause seien dabei entscheidend. Mehrere kurze Pausen von teilweise nur zwei bis drei Minuten seien zudem effektiver als eine lange. Wichtig sei dabei aber, dass man sich in dieser Zeit anderweitig besch\u00e4ftige. Das Surfen im Internet sei aber keine sinnvolle Erholung, ein Gang in die Kaffeek\u00fcche schon.<\/p>\n\n\n\n<p>Pomodoro-Technik<br>Zur Steigerung der Produktivit\u00e4t wird die sogenannte Pomodoro-Technik empfohlen. Sie besagt, dass man regelm\u00e4\u00dfig Pausen einlegen sollte. Im Idealfall nach je etwa 25 Minuten. Der Erfinder der Pomodoro-Technik, Francesco Cirillo, soll eine Eieruhr in Form einer Tomate (ital. Pomodoro) genutzt haben, um sich an seine Pausen erinnern zu lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Maximal 2.304 Arbeitsstunden pro Jahr<br>Aus der in \u00a7 3 Arbeitszeitgesetz verankerten Arbeitszeit von acht Stunden und aus dem Grundsatz der Sechs-Tage-Woche folgt daher, dass dem Arbeitszeitgesetz generell eine 48-Stunden-Woche zugrunde liegt (d. h. sechs Tage mit jeweils acht Stunden). Dieses ist wiederum im Jahr f\u00fcr 48 Wochen zul\u00e4ssig (52 Jahreswochen abz\u00fcglich vier Wochen gesetzlicher Urlaub). Das Arbeitszeitgesetz geht also von einer maximalen Arbeitszeit von 2.304 Stunden pro Jahr aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese in \u00a7 3 ArbZG festgelegte achtst\u00fcndige werkt\u00e4gliche Arbeitszeit kann ausnahmsweise gem\u00e4\u00df \u00a7 3 S. 2 Arbeitszeitgesetz auf maximal zehn Stunden verl\u00e4ngert werden. Diese Zehn-Stunden-Grenze ist zwingend und darf in der werkt\u00e4glichen Arbeitszeit in keinem Fall \u00fcberschritten werden. Dem Arbeitgeber ist es damit nach dem Arbeitszeitgesetz gestattet, einen Arbeitnehmer zeitweilig bis zu zehn Stunden an einem Werktag zu besch\u00e4ftigen, woraus sich wiederum eine absolut h\u00f6chstzul\u00e4ssige Wochenarbeitszeit von 60 Stunden ergibt (sechs Tage mit jeweils zehn Stunden).<\/p>\n\n\n\n<p>Allerdings ist eine \u00dcberschreitung des Arbeitszeitrahmens von acht Stunden auf bis zu zehn Stunden nur m\u00f6glich, soweit der Verl\u00e4ngerung der t\u00e4glichen Arbeitszeit entsprechende Verk\u00fcrzungen der t\u00e4glichen Arbeitszeit in der Folgezeit gegen\u00fcberstehen. Denn die durchschnittliche Arbeitszeit (ausgelegt auf eine Sechs-Tage-Woche) darf immer nur h\u00f6chstens acht Stunden betragen. Mit anderen Worten muss jede \u00fcber die achte Stunde hinaus get\u00e4tigte Arbeitsleistung an einer anderen Stelle wieder ausgeglichen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch wenn die w\u00f6chentliche Arbeitszeit im Vergleich zu vor zweihundert Jahren deutlich gesunken ist, 1825 waren noch 82 Stunden in der Woche keine Seltenheit, steigt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit seit Mitte der 1990er Jahre bei den Vollbesch\u00e4ftigten wieder langsam an. Nur wenn die Teitzeitbesch\u00e4ftigten eingerechnet werden, sinkt sie. Laut dem WSI Report der Hans-B\u00f6ckler-Stiftung lag die durchschnittliche Arbeitszeit der Vollbesch\u00e4ftigten 2012 bei 41,9 Stunden und damit 4 Stunden \u00fcber der durchschnittlichen tariflichen Arbeitszeit von 37,7 Stunden.<\/p>\n\n\n\n<p>Laut Arbeitszeitgesetz muss ein Ausgleich erfolgen<br>Generell sieht das Arbeitszeitgesetz hierzu vor, dass ein Ausgleich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten oder alternativ von 24 Wochen zu erfolgen hat, \u00a7 3 S. 2 Arbeitszeitgesetz. Ein solcher Ausgleich der werkt\u00e4glichen Arbeitszeit kann aber auch w\u00f6chentlich stattfinden. Da das Arbeitszeitgesetz einerseits eine Regelarbeitszeit von 48 Stunden w\u00f6chentlich vorsieht, die auf sechs Tage verteilt sind, andererseits bei vielen Arbeitgebern eine F\u00fcnf-Tage-Woche gegeben ist, folgt hieraus Folgendes: Die an einem arbeitsfreien Samstag ausgefallene Arbeitszeit von acht Stunden kann auf die \u00fcbrigen f\u00fcnf Wochen-Tage &#8222;umgelegt&#8220; werden, so dass die gesetzlich zul\u00e4ssige Arbeitszeit an diesen Tagen bis zu 9,6 Stunden betragen kann (&#8222;48 Wochenstunden geteilt durch f\u00fcnf Tage&#8220;).<\/p>\n\n\n\n<p>Great Place to Work 2019: Die Sieger feiern<br>Zu den arbeitnehmerfreundlichsten Systemh\u00e4usern z\u00e4hlen BUCS IT, Inway Systems, Windhoff Software Services, Axsos, Lecos, Babtec Informationssysteme, datac Kommunikaationssysteme, unique projects, Atix, Brandmauer IT und TSO-Data N\u00fcrnberg.<\/p>\n\n\n\n<p>In dem eingangs erw\u00e4hnten Beispiel sieht dies wie folgt aus: 8,5 Stunden verteilt auf f\u00fcnf Tage ergibt eine Wochenarbeitszeit von 42,5 Stunden, im Durchschnitt werden aber nur 7,08 Stunden pro Tag (&#8222;42,5 Stunden geteilt durch sechs Tage) gearbeitet, so dass die Acht-Stunden-Grenze des \u00a7 3 S. 1 Arbeitszeitgesetz eingehalten ist. Mithin ist eine werkt\u00e4gliche Arbeitszeit von 8,5 Stunden immer dann m\u00f6glich, wenn der sechste Arbeitstag, also der Samstag arbeitsfrei ist, so dass im Durchschnitt die auf sechs Tage angelegte Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht \u00fcberschritten ist. Denkbar w\u00e4ren nach dem Arbeitszeitgesetz generell auch folgende Arbeitzeitvereinbarungen:<br>Besch\u00e4ftigung der Arbeitnehmer von Montag bis Freitag mit jeweils 9,6 Stunden<br>Besch\u00e4ftigung der Arbeitnehmer von Montag bis Donnerstag mit jeweils zehn Stunden, am Freitag mit acht Stunden.<\/p>\n\n\n\n<p>Ob derartige Regelungen aber tats\u00e4chlich durchsetzbar sind, ist dagegen fraglich. Das Arbeitszeitgesetz regelt auch lediglich die H\u00f6chstgrenze der Arbeitszeit, bis zu der ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer (\u00fcber 18 Jahre) sanktionslos besch\u00e4ftigen darf. Je nach Einzelfall k\u00f6nnen Verst\u00f6\u00dfe gegen das Arbeitszeitgesetz als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat mit einem Bu\u00dfgeld oder Strafvorschriften geahndet werden. Verst\u00f6\u00dfe gegen das Arbeitszeitgesetz stellen eine erhebliche Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat dar. Arbeitsvertragliche Vereinbarungen sind auch nur im Rahmen des ArbZG zul\u00e4ssig. Hiergegen widersprechende arbeitsvertragliche Regelungen sind gem\u00e4\u00df \u00a7 134 BGB nichtig und damit nicht das Papier wert, auf dem sie stehen. Unabh\u00e4ngig davon stellt sich aus Arbeitnehmersicht noch die Frage, ob und wie bei der Einordnung umstrittener Arbeitszeiten die relevante Zeit verg\u00fctet wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Ausnahmeregelungen<br>Bestimmte Gruppen von Berufst\u00e4tigen sind aufgrund besonderer Rahmenbedingungen oder Arbeitgeber vom ArbZG ausgeklammert. Hierzu z\u00e4hlen Chef\u00e4rzte, Kirchenmitarbeiter, B\u00e4cker und Konditoren, Seeleute und Binnenschiffer. Auch f\u00fcr Arbeitnehmer im \u00f6ffentlichen Dienst und in der Luftfahrt gelten Ausnahmeregelungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.akkusmarkt.de\/\">Akku Shop<\/a>&nbsp;mit dem gr\u00f6\u00dften Lager: Schneller Versand von Qualit\u00e4tsakkus f\u00fcr Notebooks,Handys,Smartphones,Laptops,Tablets uvm. Jetzt g\u00fcnstig bestellen!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Welche maximalen Arbeitszeiten sind heutzutage eigentlich zul\u00e4ssig? Denn die Zeiten, in denen die meisten Angestellten 35 Wochenstunden oder weniger arbeiten, sind lange vorbei. Die w\u00f6chentliche Arbeitszeit von Vollzeitbesch\u00e4ftigten liegt in Deutschland bei 43,5 Stunden und damit f\u00fcnf Stunden \u00fcber der vertraglichen Regelung. 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